Anfang des 19. Jahrhunderts brachte Frankreich unter Napoleon den alten deutschen Kräften vernichtende militärische Niederlagen bei. Als Entschädigung für die an Frankreich abgetretenen linksrheinischen Gebiete erhielten Württemberg und Baden Territorien auf der rechten Rheinseite. Durch die Säkularisation, die „Verweltlichung“ kirchlicher Besitztümer, lösten die Staaten die geistlichen Fürstentümer auf und verteilten deren Eigentum. Der Staat enteignete auch andere katholische Besitztümer wie Klöster. Der Einzug des kirchlichen Eigentums begründete jedoch kein unbelastetes, freies Staatseigentum. Nach dem allgemeinen – damals wie heute bestehenden – Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge gilt, dass derjenige, der das gesamte Vermögen eines anderen übernimmt, auch für die mit dem Vermögen verbundenen Lasten haftet. War das säkularisierte Kirchengut zugunsten einer bestehenbleibenden Einrichtung baulastpflichtig, blieb der Staat in dieser Weise verpflichtet.
So übernahm beispielsweise das Großherzogtum Baden die Baulast für die katholische Pfarrkirche St. Simon und Judas Thaddäus in Gurtweil (Stadtteil von Waldshut-Tiengen), da diese in einem Patronats- beziehungsweise Inkorporationsverhältnis zum säkularisierten Kloster St. Blasien stand. In den altwürttembergischen Landesteilen betraf dies die evangelische Kirche insoweit, als die gesonderte Verwaltung des kirchlichen Vermögens aufhörte und man es mit dem allgemeinen Staatshaushalt vereinigte.
