Weiß verputzter Kirchenbau mit rotem Sandstein, gotischen Fenstern und schlankem Dachreiter, vom Friedhof aus fotografiert. home_stage_outline
Übersicht
Staatliche Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg

Kirchen, Klöster, Pfarrgebäude: eine historische Verpflichtung.

Eine besondere Aufgabe der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung (VBV) ist die bauliche Betreuung der kirchlichen Lastengebäude. Warum die in Rechtsnachfolge der früheren Landesherrschaft übernommene staatliche Baulastverpflichtung gerade bei den rund 1.000 Objekten in Landeszuständigkeit besteht, ist das Ergebnis langer historischer Entwicklungen.

Wurzeln der Baulast: Eigenkirchen und Kirchenpatronat.

Bereits im frühen Mittelalter bestand im heutigen Südwestdeutschland das fränkische Eigenkirchen- und Eigenklosterwesen. Dieses System begründete schon früh die Verpflichtung, Kirchengebäude, Pfarrhäuser und dazugehörige Liegenschaften zu unterhalten. Zweckmäßig gruppierten sich diese Gebäude um die christliche Altarstelle. Ab dem 12. Jahrhundert etablierte sich das Kirchenpatronat. Nun nahmen Adlige, später auch Städte und Zünfte die Baulast wahr. Die Pfalzgrafen von Tübingen besaßen beispielsweise das Patronatsrecht an der dortigen heutigen evangelischen Stiftskirche.

Außenansicht von St. Peter und Paul mit markantem Turm und angrenzendem Kirchenschiff.

Die katholische Pfarrkirche St. Peter und Paul in Rheinmünster-Schwarzach wurzelt in einer Klostergründung des fränkischen Adels im 8. Jahrhundert. Vermögen und Bau, Amt Pforzheim, hat 2025 dort einzelne Bauunterhaltungsmaßnahmen durchgeführt

Das evangelische Pfarrhaus in Stuttgart-Plieningen aus dem 18. Jahrhundert wurde 2025 von Vermögen und Bau, Amt Stuttgart, grundlegend saniert 

Reformation und Bildung der Staatskirchen.

Im 16. Jahrhundert löste Württemberg durch die Reformation die Kirche von der Autorität der katholischen Bischöfe und hob die Klöster auf. Herzog Ulrich überführte das eingezogene Vermögen samt aller Rechte und Pflichten in den sogenannten gemeinen Kirchenkasten, den der herzogliche Kirchenrat als Regierungsbehörde verwaltete. Diese Mittel finanzierten den Erhalt und Neubau von Kirchen sowie Pfarrhäusern. In Baden hingegen verlief die Reformation uneinheitlicher, wodurch dort mehrere evangelische Staatskirchen entstanden.

Napoleon und die Säkularisation.

Anfang des 19. Jahrhunderts brachte Frankreich unter Napoleon den alten deutschen Kräften vernichtende militärische Niederlagen bei. Als Entschädigung für die an Frankreich abgetretenen linksrheinischen Gebiete erhielten Württemberg und Baden Territorien auf der rechten Rheinseite. Durch die Säkularisation, die „Verweltlichung“ kirchlicher Besitztümer, lösten die Staaten die geistlichen Fürstentümer auf und verteilten deren Eigentum. Der Staat enteignete auch andere katholische Besitztümer wie Klöster. Der Einzug des kirchlichen Eigentums begründete jedoch kein unbelastetes, freies Staatseigentum. Nach dem allgemeinen – damals wie heute bestehenden – Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge gilt, dass derjenige, der das gesamte Vermögen eines anderen übernimmt, auch für die mit dem Vermögen verbundenen Lasten haftet. War das säkularisierte Kirchengut zugunsten einer bestehenbleibenden Einrichtung baulastpflichtig, blieb der Staat in dieser Weise verpflichtet. 


So übernahm beispielsweise das Großherzogtum Baden die Baulast für die katholische Pfarrkirche St. Simon und Judas Thaddäus in Gurtweil (Stadtteil von Waldshut-Tiengen), da diese in einem Patronats- beziehungsweise Inkorporationsverhältnis zum säkularisierten Kloster St. Blasien stand. In den altwürttembergischen Landesteilen betraf dies die evangelische Kirche insoweit, als die gesonderte Verwaltung des kirchlichen Vermögens aufhörte und man es mit dem allgemeinen Staatshaushalt vereinigte.

Wirtschaftliche und soziale Umbrüche.

Im 19. Jahrhundert begann eine Vermischung der Konfessionen. Durch den Eisenbahnbau und die mittelständische Industrialisierung entstanden neue, oft multikonfessionelle Gemeinden in Städten wie Stuttgart, Mannheim, Ulm oder Freiburg. Um den wachsenden Bedarf an kirchlichen Einrichtungen zu decken, übernahm der Staat aus Gründen der Staatsfürsorge die Erstellung und den Bauunterhalt von Kirchen und Pfarrhäusern. Diese Aufgabe war nicht nur religiös, sondern auch sozial motiviert: Kirchen dienten auch der Betreuung der Landschaften und Städte.


Beispielsweise errichtete Ende des 19. Jahrhunderts das Großherzogtum Baden im Freiburger Stadtteil Wiehre die katholische Johanneskirche, wo die Bevölkerungszahl innerhalb einiger Jahrzehnte sprunghaft angestiegen war. Dabei spricht man von „Fürsorgelasten“ – eine Form der Baulast, die nicht aus rechtlicher Verpflichtung, sondern aus gesellschaftlicher Verantwortung entstand.

Das Innere von St. Blasius, der Blick über die Kirchenbänke hinweg Richtung Altar, rechts und links holzgestützte Seitenemporen.

Die evangelische Pfarrkirche St. Blasius in Bad Liebenzell aus dem 12. Jahrhundert erhielt 1891 einen Neubau des Kirchenschiffs durch die königlich württembergische Bauverwaltung. Die Sanierung wurde von Vermögen und Bau, Amt Pforzheim, 2025 abgeschlossen

Der Schnitt nach dem 1. Weltkrieg.

Nach dem 1. Weltkrieg legte die Weimarer Reichsverfassung in den Artikeln 137 und 138 das Prinzip der Trennung von Staat und Kirche fest. Gleichzeitig garantierte sie die kirchlichen Vermögensrechte und damit auch die Baulastverpflichtungen des Staates. Um die angestrebte Trennung von Staat und Kirche auch vermögensrechtlich zu verwirklichen, sah die Landesgesetzgebung die Ablösung der bestehenden Staatsleistungen vor. Obwohl das Reich die Grundsätze für diese Ablösung hätte festlegen sollen, kam es weder auf Reichs- noch später auf Bundesebene (über Artikel 140 Grundgesetz) je zu einer solchen Regelung. Der Grund lag und liegt in der Bestimmung der Ablösungsbeträge, also wie viel der Staat zahlt, um von den Leistungen an die Kirchen befreit zu sein. Im Ergebnis setzt die VBV die Bauleistungen für die Kirchen, die eigentlich nur vorübergehend bestehen sollten, bis heute fort.


Und doch: Das Engagement der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung würdigt man heute nicht als bloße Verwaltungsaufgabe. Es gilt als wertvoller, detailreicher Beitrag zum Erhalt historischer und kultureller Zeugnisse. Diese Aufgabe geht weit über den reinen Bau hinaus.