home_stage_outline

Staatliche Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg

Hinweise zur Barrierefreiheit



 

Hier finden Sie das barriefreie PDF zum Geschäftsbericht 2024.



Diese Website basiert auf den Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) und befindet sich in der Optimierungs- und Ausbauphase der Barrierefreiheit. Bereits umgesetzt sind die Anforderungen an Bedienbarkeit für Menschen mit Behinderung wie zum Beispiel 


  • Textalternativen
  • Zeitbasierte Medien
  • Anpassbar
  • Unterscheidbar
  • Tastaturbedienbar
  • Ausreichend Zeit
  • Anfälle und körperliche Reaktionen
  • Navigierbar
  • Eingabemodalitäten
  • Lesbar
  • Vorhersehbar
  • Hilfestellung bei Eingabe
  • Kompatibel


Robustheit und Screenreaderkompatiblität sind dabei berücksichtigt. Die PDFs sind ebenfalls barrierefrei umgesetzt.


Die staatliche Vermögens- und Hochbauverwaltung arbeitet intensiv daran, die Zugänglichkeit ihrer Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) weiter zu verbessern. Sobald die Überarbeitung abgeschlossen ist, wird die Barrierefreiheit der Internetseite vom unabhängigen BITV-Test-Prüfverbund getestet. Sobald die Testergebnisse vorliegen, werden sie an dieser Stelle veröffentlicht.


Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?


Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei: 


  • Videos: Die eingebundenen YouTube-Videos sind barrierefrei erreich- und bedienbar. Jedoch fehlen eine Untertitelung und Audiodeskription. Bei künftigen Videoinhalten werden die Untertitelung und Audiodeskription ergänzt.


Barriere melden! Hinweise zur Barrierefreiheit


Sind Ihnen weitere Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.vbv-geschaeftsbericht.de aufgefallen? Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.


Durchsetzungsverfahren


Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie Kontakt mit uns aufnehmen und eine entsprechende Rückmeldung geben.


Die beauftragte Person der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:


Telefon: +49 711 279 3360
poststelle@bfbmb.bwl.de



Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 wird hingewiesen.